MfA

Alles über die "ePA – die elektronische Patientenakte"

Ab Januar 2025 erhalten alle GKV-Versicherte (Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) krankenversichert sind) in Deutschland automatisch eine ePA von ihrer Krankenkasse.  Hausärztinnen und Hausärzte sind nach der Einführungs- und Testphase gesetzlich verpflichtet, diese mit bestimmten Daten zu befüllen, die im Rahmen der aktuellen Behandlung der Patientinnen und Patienten erhoben werden (§ 347 Abs.1 SGB V). 

Details zu den Voraussetzungen, die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie auf diesen Seiten im Internet: Vimeo: Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) e.V. on Vimeo.com. Auch die KBV stellt Informationen bereit: www.kbv.de/epao


Die Schulung für MfA "Englisch in der ärztlichen Praxis" könnte bei erneuter Nachfrage wieder durchgeführt werden.
Kontakt: Dr. med. Manfred Lapp, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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