IV Verträge

Der Begriff "Integrierte Versorgung" (IV) steht für Vernetzung zwischen den einzelnen Leistungssektoren. IV-Verträge zielen auf eine patientenorientierte und interdisziplinär-fachübergreifende medizinische Versorgung durch die enge Kooperation unterschiedlicher Vertragspartner (z. B. Hausärzte, Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztnetze oder Pflegeeinrichtungen).

Seit dem 01.03.2015 bieten wir für AOK Nordost Versicherte einen Vertrag für integrierte Versorgung nach § 140b SGB an.

Mehr erfahren Sie auf der Internetseite http://www.aok-gesundheitspartner.de/brb/iv/index.html

Weitere IV Verträge sind in der Planung.




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